Vrijrijck Vakantieparken

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Mietbedingungen Vrijrijck
1. Rechte und Pflichten des Besitzers

1.1. Der Besitzer ist erst nach Eingang der Anzahlung an die Bestimmungen des Mietvertrags gebunden.
1.2 Der Besitzer ist verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand an den Mieter zu übergeben.
1.3 Der Besitzer darf sich das Mietobjekt zu jedem vernünftigen Zeitpunkt ansehen.

2. Rechte und Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter darf das Mietobjekt ohne schriftliche Genehmigung des Besitzers nicht an Dritte zur Nutzung weitergeben oder mehr Personen darin übernachten lassen, als zum Zeitpunkt der Reservierung vereinbart wurde.
2.2 Der Mieter wird das Mietobjekt mit aller nötigen Sorgfalt behandeln und es sauber und ordentlich halten. Außerdem wird er sofort für alle Schäden aufkommen, die durch seine Handlungen oder Nachlässigkeit am Mietobjekt, den Polstern, den Haushaltsgegenständen oder anderem entstehen. Das gilt auch für den Verlust eines jeglichen Teils des Mietobjekts, der Möbel oder der Haushaltsgegenstände. Der Mieter kommt für die Reinigungskosten auf, die in der Reservierung vereinbart sind, ohne dass dadurch seine Verpflichtung, das Objekt am Ende der Mietperiode sauber und ordentlich laut Liste abzugeben, berührt wird. (vgl. die Hausordnung)
2.3 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Reservierung vereinbart wurde. Wenn das nicht der Fall ist, kann das Haustier abgelehnt oder die Buchung auf eine andere Ferienunterkunft umgebucht werden.
2.4 Der Mieter wird das Mietobjekt nur als Feriendomizil nutzen und darf insbesondere keine Berufs- oder Geschäftstätigkeit dort ausüben.
2.5 Es ist verboten, im Mietobjekt andere Geräte zum Kochen oder Waschen zu verwenden als die, die der Besitzer dort zur Verfügung gestellt hat.
2.6 Der Mieter darf nicht ohne Bettbezüge in den Betten schlafen.
2.7 Der Mieter darf die anderen Bewohner des Parks nicht durch Musik oder Lärm stören.
2.8 Der Mieter parkt sein Fahrzeug auf den dafür vorgesehenen Flächen. Es ist verboten, auf dem Hof oder auf Rasenflächen zu parken.
2.9 Zusätzlich zum bisher Genannten gelten die speziellen Regeln des Parks.

3. Allgemein
3.1 Wenn sich der Mieter nicht innerhalb von 2 Stunden nach der Übergabe mit Beschwerden an den Besitzer wendet, gilt das Mietobjekt in seinem vorgefundenen Zustand mit dem darin vorhandenen Inventar laut der Inventarliste im Mietobjekt als ohne Schäden angenommen. Falls der Mieter nicht für das Auftreten von Schäden verantwortlich ist, wird sich der Besitzer bemühen, die Schäden soweit möglich innerhalb von 2 Werktagen vom Zeitpunkt der Schadensmeldung an zu beheben. Der Mieter ist nicht zu einem Rabatt, einer Mietminderung oder irgendeiner anderen Entschädigung berechtigt.
3.2 Falls das Haus oder sein Inneres beschädigt wird oder Inventar verloren geht, meldet Vrijrijck das unverzüglich an den Besitzer und gibt dem Besitzer alle nötigen Informationen, um den Mieter dafür haftbar zu machen. Vrijrijck BV - Tonnenberg 53 - 3852 PC Ermelo - 0900-8486 - info@vrijrijckvakantieparken.nl
3.3 Der Besitzer haftet nicht für den Diebstahl oder Schaden an Besitztümern des Mieters. Der Besitzer haftet nicht für Störungen durch Dritte.
3.4 Es ist nur möglich, als Gruppe mehrere Objekte zu mieten, wenn das bei der Reservierung so angegeben wird und die Art und die Zusammensetzung der Gruppe klar ist. Fehlen diese Angaben, kann der Mietvertrag gekündigt werden.
3.5 Im unwahrscheinlichen Fall, dass das Objekt, das der Mieter reserviert hat, nicht zur Verfügung steht, hat der Besitzer das Recht, dem Mieter ein anderes, gleichwertiges Objekt zur Verfügung zu stellen. Dies liegt im Ermessen des Besitzers. In diesem Fall ist der Mieter nicht zu einer Entschädigung oder einem Rabatt berechtigt.
3.6 Der Mieter kann keine Rechte daraus ableiten, wenn das Äußere, Innere, der Grundriss oder Anderes des gemieteten Hauses von den Fotos abweicht.

4. Auflösung
4.1 Der Besitzer darf die Reservierung als aufgelöst ansehen, ohne dass eine Benachrichtigung oder die Einschaltung eines Gerichts nötig ist:
4.1.1 Wenn der volle Mietpreis zum Beginn des Vermietungszeitraums noch nicht bezahlt worden ist;
4.1.2 Wenn eine der Verpflichtungen, die in den Artikeln 4 bis 12 beschrieben werden, nicht erfüllt worden ist.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die (An-)Zahlung muss 7 Tage nach dem Reservierungsdatum bei Vrijrijck eingehen. Die Restzahlung muss 2 Wochen vor dem Tag der Anreise bei Vrijrijck eingehen.
5.2 Wenn die Buchung innerhalb von 2 Wochen vor der Ankunft erfolgt, muss der gesamte Betrag innerhalb von 2 Tagen bei Vrijrijck eingehen.

6. Stornierungsbedingungen

6.1 Wenn der Mieter aus welchen Gründen auch immer die Mietvereinbarung storniert, fallen Entschädigungszahlungen zugunsten des Besitzers an. Diese Entschädigung beträgt:

  • Bei einer Stornierung drei Monate oder früher vor dem Anfangsdatum: 25% des vereinbarten Preises
  • Bei einer Stornierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises
  • Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises
  • Bei einer Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor dem Anfangsdatum: 100% des vereinbarten Preises.

Die Gebühr wird nach Abzug der Reservierungskosten anteilig zurückgezahlt, falls der Platz mit schriftlicher Genehmigung von Vrijrijck für die gleiche Zeit oder einen Teil davon durch Vermittlung des Mieters von Dritten reserviert und bezahlt wird.
Vrijrijck BV - Tonnenberg 53 - 3852 PC Ermelo - 0900-8486 - info@vrijrijckvakantieparken.nl